Hier sehen Sie die von uns angebotenen Führerscheinklassen im Überblick:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Einschluss der Klasse AM
Krafträder mit
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss der Klassen AM, A1
Krafträder mit
Bei einem zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur die praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss der Klassen AM, A1, A2
Krafträder mit
bbH - bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A mit
Anhängerregelung
zGG - zulässiges Gesamtgewicht
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.
Kfz der Klasse B und Anhänger mit:
zGG - zulässiges Gesamtgewicht
Vorbesitz Klasse B
Keine Theorieprüfung erforderlich
praktische Prüfung muss sein!
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zGG - zulässiges Gesamtgewicht
Vorbesitz der Klasse B
Einschluss der Klasse C1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A - mit
zGG - zulässiges Gesamtgewicht
Vorbesitz der Klasse C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zGG - zulässiges Gesamtgewicht
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